
Hunger stoppen – Hoffnung schenken
Für viele Kinder ist eine Mahlzeit mehr als nur Essen – sie ist Hoffnung, eine Energiequelle und die Chance,...
WeiterlesenTransparenz liegt uns am Herzen. Deshalb möchten wir Ihnen die Menschen, Partner und Projekte vorstellen, mit denen wir zusammenarbeiten.
So können Sie sich ein umfassendes Bild von bereits erfolgreich umgesetzten Aktivitäten und von Projekten machen, die aktuell noch in Arbeit sind.
Auch beim Einsatz von Spendengeldern legen wir großen Wert auf Offenheit und informieren regelmäßig, welche Projekte wir unterstützen.
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WeiterlesenDie KiNiKi gAG wurde am 12.05.2003 unter der Majorität von Jörg Hofmann gegründet.
KiNiKi steht für Kinder – Niños – Kids und unterstützt insbesondere in Deutschland Kinder und Jugendliche in Not – unabhängig von Hautfarbe, Religion oder politischen Verhältnissen.
Unser besonderes Augenmerk liegt auf Straßenkindern in Deutschland. Kinderarmut nimmt auch bei uns besorgniserregend zu, und derzeit leben etwa 37.000 Kinder und Jugendliche* obdachlos auf der Straße. Deshalb fördern wir Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass es gar nicht erst so weit kommt.
Wir wählen die Projekte, die unterstützt werden, sorgfältig aus und halten persönlichen Kontakt zu den Helfenden vor Ort. Beispielsweise arbeiten wir mit regional tätigen mobilen Jugendhilfen und der bundesweit aktiven Organisation Off Road Kids zusammen.
© https://strassenkinder-ev.de/mitten-unter-uns-obdachlose-kinder-und-jugendliche-in-deutschland/
Als anerkannt gemeinnützige Organisation kommen sämtliche Spenden zu 100 % dem wohltätigen Zweck zugute. Dank des ehrenamtlichen Einsatzes aller Mitarbeitenden und Organe sowie der fortlaufenden Unterstützung durch unseren Hauptsponsor, die MRH Trowe AG Holding, entstehen bei KiNiKi keine Verwaltungskosten oder diese werden durch zweckgebundene Spenden der involvierten Organe gedeckt.
Jede Anfrage prüfen wir sorgfältig, und die Vergabe der Mittel erfolgt kontrolliert. Zudem legen wir großen Wert auf Transparenz und Selbstkontrolle: Bereits seit 2005 erfüllen wir daher vollständig und kontinuierlich die strengen Aufnahmekriterien des DZI-Spendensiegels.
Warum gibt es bei KiNiKi gAG überhaupt keine Verwaltungskosten?
Vielleicht denken Sie: „Ganz ohne Verwaltung und Kosten geht es doch nicht.“ – Stimmt! Zwar arbeiten wir ausschließlich mit Ehrenamtlichen, berechnen keine Reise- oder sonstigen Kosten und versuchen bei allen Einkäufen, Lieferanten zu kostenfreien Leistungen zu bewegen, aber ganz ohne Ausgaben geht es nicht. Die IHK verlangt ihren Beitrag, das Führen des DZI-Spendensiegels oder andere behördliche Genehmigungen sind kostenpflichtig, und selbst der Druck von Flyern verursacht Ausgaben für Material und Einrichtung.
Dennoch können Sie als Spender der KiNiKi sicher sein: Jeder Cent Ihrer Spende fließt direkt in unsere Projekte, ohne dass bei KiNiKi Verwaltungskosten anfallen.
Wie schaffen wir das?
Ein großer Teil wird möglich durch die MRH Trowe AG Holding. Viele unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter erhalten dort ihr Gehalt und können für ihr Engagement bei KiNiKi teilweise freigestellt werden.
Unvermeidbare Verwaltungskosten werden außerdem vom Vorstand und Aufsichtsrat der KiNiKi gAG durch zweckgebundene Zuwendungen ausgeglichen.
Deshalb können Sie sich darauf verlassen: Jeder Euro und Cent Ihrer Spende fließt zu 100 % in die Projekte der KiNiKi gAG.
Postanschrift und Besucheradresse:
KiNiKi gAG
In den Entenäckern 18
70599 Stuttgart
Tel.: 0711 27394-0
Fax: 0711 27394-553
leitung@kiniki.de
Spendenkonto:
KiNiKi gAG
Volksbank Plochingen eG
BLZ: 611 913 10
Konto: 709 808 070
SWIFT-/BIC-Code: GENODES1VBP
IBAN: DE84 6119 1310 0709 8080 70
Möchten Sie per Paypal spenden?
Nutzen Sie einfach diesen Button. So kommt Ihre Spende vollständig unseren Projekten zugute, ohne dass PayPal Gebühren abzieht.
Wichtige Angaben:
Bitte geben Sie Vorname, Name, Straße, PLZ und Ort an.
Wenn Sie Ihre Spende für ein bestimmtes Projekt verwenden möchten, können Sie dies im Verwendungszweck angeben.
Spendenkonto:
KiNiKi gAG
Volksbank Plochingen eG
Am Fischbrunnen 8, 73207 Plochingen
BLZ: 611 913 10
Konto: 709 808 070
BIC: GENODES1VBP
IBAN: DE84 6119 1310 0709 8080 70
Telefonische Spende:
Spenden Sie bequem per Telefon unter:
+49 (711) 273 94 – 370
Erreichbar – Montag bis Freitag, 8:30 – 17:00 Uhr
Die von Ihnen gemachten Angaben behandeln wir mit größter Sorgfalt und Diskretion. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Wir richten uns nach den allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Wir bedanken uns schon jetzt im Namen der Kinder und Jugendlichen für Ihr Interesse und Ihre Spende!
So einfach geht es:
Melden Sie sich per E-Mail, Telefon oder Nachricht bei uns und teilen Sie mit, dass Sie regelmäßig spenden möchten. Ihre Unterstützung kann per Dauerauftrag, Einzugsermächtigung oder regelmäßiger Überweisung erfolgen – den Rhythmus bestimmen Sie selbst.
Was bedeutet regelmäßige Unterstützung?
Sie helfen KiNiKi planbar und dauerhaft. Höhe und Dauer Ihrer Spende wählen Sie selbst. Sie können allgemein für KiNiKi spenden oder gezielt ein Projekt unterstützen.
Spendenbescheinigung:
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bis 300 € genügt der Kontoauszug, bei höheren Beträgen erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung.
Flexibilität:
Sie können Ihre regelmäßige Unterstützung jederzeit unkompliziert per E-Mail, Telefon oder schriftlich beenden.
Weitere Informationen:
Alle Details zu Kontoverbindung und Spendenmodalitäten finden Sie unter „Spendeninformationen“.
Ihre Spende – steuerlich absetzbar und transparent
Damit Sie genau wissen, wie Ihre Spende behandelt wird, haben wir die wichtigsten Informationen zur steuerlichen Anerkennung zusammengestellt.
Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt.
Hinweis: Bei Spenden bis 300 € genügt in der Regel eine Kopie Ihres Kontoauszugs.
Spenden an uns werden üblicherweise als „Spenden für gemeinnützige Zwecke“ anerkannt und entsprechend bestätigt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Spenders und bei Mitteilung während der Überweisung kann KiNiKi auch „Spenden für mildtätige Zwecke“ annehmen und eine entsprechende Spendenquittung ausstellen.
Spenden für gemeinnützige Zwecke können bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ können Spenden in Höhe von bis zu 0,4 % der Summe aus Umsatz und Lohnaufwendungen abgezogen werden.
Ein weiterer Vorteil: Überschreiten Ihre Spenden den für Sie geltenden Steuerfreibetrag, kann der darüber hinausgehende Betrag zeitlich unbegrenzt steuerlich berücksichtigt werden.
Da KiNiKi gemeinnützigen und *mildtätigen Zwecken dient, ist die Organisation von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.
Begriffsdefinition gemeinnütziger Zwecke
1. Begriff:
Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
2. Bedingungen:
* „Mildtätige Zwecke sind Tätigkeiten, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen.“ © Gabler Wirtschaftslexikon, Gabler, Wiesbaden, 2025
Unternehmen sind sich heute zunehmend ihrer wichtigen Rolle in der Gesellschaft bewusst und übernehmen immer öfter soziale Verantwortung.
Auch Ihr Betrieb kann KiNiKi auf vielfältige Weise unterstützen:
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir gerne weitere kreative Möglichkeiten, KiNiKi zu unterstützen!
Oft hört man die Frage: „Was wünschst Du Dir zum Geburtstag?“
Solche Momente bieten eine wunderbare Gelegenheit, KiNiKi zu unterstützen und damit Kindern und Jugendlichen in Not zu helfen. Statt klassischer Geschenke können Ihre Gäste oder Freunde eine Spende leisten: eine einfache, nachhaltige und sinnvolle Art, Freude zu schenken und gleichzeitig Gutes zu tun.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Ideen brauchen oder Fragen zur Organisation einer Spendenaktion haben. Auf Wunsch erhalten Sie außerdem eine Liste der Spender, sodass Sie sich persönlich bedanken können.
Alle Details zu Kontoverbindung und Spendenmodalitäten und wie Sie uns am besten erreichen finden Sie unter „Spendeninformationen“.
Sie möchten KiNiKi auch über Ihr Leben hinaus fördern? Dann können Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen und so langfristig einen Beitrag für Kinder und Jugendliche in Not leisten.
Die testamentarische Unterstützung ist eine besondere Form des Engagements und zeigt das Vertrauen in unsere Arbeit.
Solche Zuwendungen helfen uns, Projekte langfristig abzusichern und geben den Kindern in unseren Projekten ein Gefühl der Stabilität. Gleichzeitig erleichtert es unsere Planung und sorgt dafür, dass Hilfe verlässlich und nachhaltig eingesetzt werden kann.
Ein Testament kann zudem dazu beitragen, eventuellen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vorzubeugen.
Beim Erstellen eines Testaments sollten Sie einige wesentliche Punkte beachten:
Dieser Schritt sollte gut überlegt sein. Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alle Details zu Kontoverbindung und Spendenmodalitäten und wie Sie uns am besten erreichen finden Sie unter „Spendeninformationen“.
Wir danken Ihnen im Namen der Kinder herzlich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
Mit Ihren Bußgeldzuweisungen unterstützen Sie KiNiKi und somit Kinder und Jugendliche, die unschuldig in Not geraten sind!
Für Ihre Bußgeldzuweisungen halten wir ein umfassendes Servicepaket bereit, das die Handhabung für Sie und uns einfach gestaltet.
So haben wir eigens für die Bußgeldzuweisungen ein Konto eingerichtet, damit sicher gestellt werden kann, dass für die Einzahlung keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
Darüber hinaus überwachen wir für Sie die Zahlungseingänge und unterrichten Sie über eingegangene Zahlungen bzw. über noch nicht geleistete Zahlungen.
Unser eigens für Sie entworfenes Bußgeld-Servicepaket beinhaltet:
Für weitere Informationen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Ehrenamt bedeutet, Zeit und Herz zu schenken und damit das Leben von Kindern und Jugendlichen ein Stück leichter und bunter zu machen.
Deshalb setzen wir uns ein und unterstützen zahlreiche wertvolle Projekte und Stiftungen. Doch Hilfe lebt nicht nur von finanzieller Förderung, auch persönliches Engagement ist von unschätzbarem Wert.
Wenn Sie Lust haben, sich einzubringen, gibt es viele Möglichkeiten, aktiv mitzuwirken, zum Beispiel:
In vielen Haushalten schlummert Schmuck, der nicht mehr getragen wird: verbogene Ringe, gerissene Ketten oder einzelne Ohrringe ohne Pendant. Statt diese ungenutzt in Schubladen liegen zu lassen, können Sie gemeinsam mit KiNiKi etwas Großartiges daraus machen!
KiNiKi sammelt Altgold und verwendet die Erlöse, um Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Jede Spende trägt dazu bei, Projekte zu realisieren, Perspektiven zu schaffen und Hoffnung zu schenken.
Seit Anbeginn unserer Aktionen mit Altgold scheidet die a-priori GmbH & Co. KG, Scheideanstalt in Göppingen für uns kostenlos und legt oft selbst noch eine großzügige Spende drauf. So kommen viel größere Anteile dem guten Zweck zugute als das vielleicht bei einem normalen Goldankauf der Fall wäre.
So einfach geht’s:
Gemeinsam verwandeln wir ungenutztes Gold in wertvolle Hilfe für Kinder und Jugendliche. Jede noch so kleine Spende zählt und kann einen großen Unterschied machen!
Schicken Sie Ihre gesammelten Schmuckstücke gerne direkt an KiNiKi, die Adresse finden Sie unter „Kontakt“!
Haben Sie altes Zahngold, das seinen Zweck erfüllt hat?
Verwandeln Sie dieses Altgold in wertvolle Hilfe: Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Kinder und Jugendliche in Not. Senden Sie uns Ihr Zahngold zu, wir kümmern uns um das fachgerechte Scheiden und die Verwertung.
Seit Anbeginn unserer Aktionen mit Zahngold scheidet die a-priori GmbH & Co. KG, Scheideanstalt in Göppingen für uns kostenlos und legt oft selbst noch eine großzügige Spende drauf. So kommen viel größere Anteile dem guten Zweck zugute als das vielleicht bei einem normalen Goldankauf der Fall wäre.
Nach dem Scheiden – in der Regel im Dezember – erhalten Sie eine Spendenbescheinigung über den Wert Ihres Goldes, die Sie steuerlich geltend machen können.
So wird aus ungenutztem Gold echte Unterstützung für diejenigen, die sie dringend benötigen.
Schicken Sie Ihre gesammelten Schmuckstücke gerne direkt an KiNiKi, die Adresse finden Sie unter „Kontakt“ und kontaktieren Sie uns bei Fragen und bei Interesse direkt über die dort ebenfalls angegebenen Kontaktdaten!
Möchten Sie Ihre Praxis aktiv in die Aktion „Patienten spenden Zahngold“ einbinden? Gemeinsam mit der Zahnärztekammer haben wir ein transparentes Konzept entwickelt, das den Ablauf einfach und nachvollziehbar macht.
Ihre Praxis erhält beispielsweise:
Nach dem Scheiden des Zahngoldes – bisher immer kostenlos für die Praxis – erhalten Sie einen Nachweis über Ihre Anteile. Die jährliche Scheckübergabe findet im Frühjahr statt, wir bemühen uns zudem um Berichterstattung in der Presse. So können Sie Ihren Patienten transparent zeigen, welchen Unterschied ihr Zahngold macht.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Praxis an dieser wertvollen Aktion beteiligen möchten.
Rufnummern
Telefon: 0711 27394 – 0
Fax: 0711 27394 – 552
Vorstand
Jörg W. Hofmann: 0711 27394 – 370
Aufsichtsrat:
Stefanie Häckel (Vors.)
Michael Hirz (stv. Vors.)
Marco Schulz: 0711 27394 – 228
leitung(at)kiniki.de
Postanschrift
Zentrale Stuttgart
KiNiKi gAG
In den Entenäckern 18
70599 Stuttgart